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Finanz- und Lohnbuchhaltung

Steuerrecht

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Die Finanz- und Lohnbuchhaltung sind grundlegende Bestandteile des betrieblichen Rechnungswesens und spielen eine entscheidende Rolle für die effiziente Verwaltung und Steuerung eines Unternehmens. Unsere Kanzlei bietet umfassende Dienstleistungen in diesen Bereichen an, um Unternehmen bei der Bewältigung ihrer buchhalterischen Pflichten zu unterstützen und ihnen ermöglichen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Zwei Mitarbeiterinnen von Martin Bleckmann im Flur
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Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung dient der systematischen Erfassung, Dokumentation und Auswertung aller geschäftlichen Transaktionen. Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen die Einrichtung und Führung der Buchhaltung, die Kontierung und Buchung laufender Geschäftsvorfälle sowie die Vorbereitung und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen. Wir sorgen für eine zeitnahe und genaue Erfassung aller Finanzdaten, was die Grundlage für eine zuverlässige finanzielle Berichterstattung und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bildet.

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erstellung von Zwischenabschlüssen und der Vorbereitung des Jahresabschlusses. Die Finanzbuchhaltung liefert wichtige Informationen für das Management, die nicht nur für die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen, sondern auch für strategische Entscheidungen und die Unternehmenssteuerung unerlässlich sind.

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der korrekten Abrechnung der Gehälter und Löhne von Mitarbeitern, einschließlich der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuern. Angesichts der Komplexität des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts sowie der ständigen Änderungen in diesen Bereichen bietet unsere Kanzlei spezialisierte Dienstleistungen an, um eine ordnungsgemäße und termingerechte Lohn- und Gehaltsabrechnung zu gewährleisten.

Wir unterstützen Unternehmen bei allen Aspekten der Lohnbuchhaltung, von der Einrichtung des Lohnkontos über die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung bis hin zur Meldung an Sozialversicherungsträger und Finanzämter. Zudem beraten wir zu Fragen der optimalen Gestaltung von Vergütungssystemen, zu lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Optimierungsmöglichkeiten sowie zur Behandlung von Sonderfällen wie z.B. geringfügiger Beschäftigung, Praktika oder Geschäftsführergehältern.

Unsere Kanzlei legt großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und bietet eine individuelle und persönliche Beratung, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen jedes Unternehmens zugeschnitten ist. Durch die Auslagerung der Finanz- und Lohnbuchhaltung an unsere Kanzlei können Unternehmen nicht nur administrative Lasten reduzieren, sondern auch sicherstellen, dass ihre Buchhaltung professionell, effizient und in Übereinstimmung mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen geführt wird.

Unternehmen, die eine zuverlässige und kompetente Unterstützung in der Finanz- und Lohnbuchhaltung suchen, finden in unserer Kanzlei einen erfahrenen Partner, der sie in allen buchhalterischen Fragen kompetent unterstützt und berät.

Menschen sitzen an einem Tisch in einem Büro

Erstgespräch vereinbaren

Unser Erstgespräch bildet den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre individuellen Anliegen und Bedürfnisse zu verstehen. Dabei legen wir großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Kommunikation. In diesem Gespräch haben Sie die Gelegenheit, uns kennenzulernen und Ihre steuerlichen Herausforderungen zu besprechen. Wir hören aufmerksam zu, stellen relevante Fragen und bieten Ihnen erste Einblicke in mögliche Lösungsansätze. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die beste Strategie für Ihre finanziellen Ziele zu entwickeln und Ihren Erfolg zu fördern.

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Unterlagen & Daten übermitteln

Damit wir Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient bearbeiten können, ist es wichtig, uns relevante Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen. Ob es sich um die Bereitstellung von Unterlagen für die Einkommensteuererklärung oder die laufende Buchhaltung für Beratung und Jahresabschlusserstellung handelt, wir bieten Ihnen unkomplizierte Möglichkeiten zur Übermittlung Ihrer Informationen. Sollten Sie zu uns von einem anderen Steuerberater wechseln, unterstützen wir Sie gerne bei der Einrichtung einer reibungslosen Datenübermittlung der Vorjahrsdaten. Dies stellt sicher, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten nahtlos und effizient weitergeführt werden können.

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Beratung

Nach der Übermittlung Ihrer Unterlagen und Daten starten wir mit der Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten. Im Vorfeld haben wir bereits ein Honorar und eine Bearbeitungszeit vereinbart, um Ihnen volle Transparenz zu bieten. Während des Prozesses stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und etwaige Anliegen zu besprechen. Unser Ziel ist es, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und präzise zu bearbeiten, während wir sicherstellen, dass Ihre individuellen Bedürfnisse stets berücksichtigt werden.

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